Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

§1 Allgemeines – Geltungsbereich 

(1) Vertragspartner ist PepaBOX. Für das Vertragsverhältnis gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  

(2)  Für den Fall, dass der Kunde Unternehmer im Sinne des § 310 I BGB ist, gilt Folgendes: Unsere Vertragsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.  

 

§2 Vertragsschluss 

(1) Der Mieter stellt eine Buchungsanfrage über das Buchungstool oder direkt per Mail. Der Vertrag kommt erst durch Übersendung einer Auftragsbestätigung von PepaBOX (nachfolgend als Vermieter genannt) an den Mieter zustande. 

 

(2) Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend. 

 

(3) Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von der Auftragsbestätigung werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Vermieter anerkannt worden sind. 

 

(4) Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Reservierungen in Ausnahmefällen zu stornieren. 

 

§3 Vertragsleistung, Mietgegenstand 

(1) Inhalt des Vertrages ist die zeitlich beschränkte Überlassung einer Fotoboxanlage mit dem vereinbarten Zubehör im Wege eines Mietvertrages gegen Zahlung eines Mietpreises.

 

§4 Mietpreise, Zahlungsbedingungen 

(1)  Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gilt der Mietpreis für die im Vertrag angegebene voraussichtliche Mietdauer. Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht zu einer Verringerung des Mietpreises. Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten. 

 

(2) Es gilt der am Tag der Reservierung angezeigte Preis. Spätere Preissenkungen für den Buchungszeitraum werden nicht erstattet. 

 

(3) Als Zahlungsarten werden Überweisung, Paypal und Barzahlung akzeptiert. 

 

§5 Stornierungen 

(1)   Der Kunde kann jederzeit vor dem Mietbeginn von dem Vertrag zurücktreten. 

 

(2) Storniert der Kunde den Auftrag im Zeitraum von 7 Tagen vor Mietbeginn wird eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 50% des Gesamtbetrags berechnet. 

 

§6 Verlust/Beschädigungen 

Für Schäden an den Mietgegenständen welche während des Einsatzes durch den Kunden oder Dritte auftreten, haftet der Kunde mit einer maximalen Selbstbeteiligung von 250,00€. Davon ausgenommen sind folgende Schäden: 

– Schäden welche durch unbefugtes öffnen der Fotobox entstehen 

– Schäden welche durch nicht zweckmäßige Verwendung entstehen 

– Schäden durch mutwillige Zerstörung der Fotobox, dem Drucker und Zubehör

 

§7 Unvollständige Leistungserbringung 

Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens PepaBOX (technische Fehlfunktion, nicht rechtzeitige Lieferung o.ä.) beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den belasteten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen. 

 

§8 Eigentumsvorbehalt 

(1) Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum von PepaBOX. Das gilt auch für nicht verwendete Printmedien (Farbbänder und Fotopapier), welches nach der Veranstaltung inkl. der Verkleidungsgegenstände zurückgegeben werden muss. Erst durch den vorgesehenen Ausdruck über die Fotobox geht das bedruckte Material in das Eigentum des Mieters über. 

 

 (2) Urheber- und Verwertungsrechte der Fotos bleiben ausschließlich beim Mieter. Zur Leistungserbringung ist es notwendig, dass die geschossenen Fotos im internen Speicher der Fotobox verbleiben. Diese werden automatisch nach der Rückkehr der Fotobox und Übergabe der Fotos (digital oder in gedruckter Form) vom Gerät gelöscht. Der Mieter erklärt sich mit dieser Form der Datenspeicherung einverstanden. 

 

§9 Pflichten des Mieters 

(1) Während der Nutzungsdauer ist die Fotoboxanlage pfleglich und sorgsam zu behandeln. Sie ist so aufzustellen, dass sie vor Ort keine Behinderung für die Nutzer darstellt, nicht in einem Durchgangsweg platziert ist und keine Notausgänge versperrt. 


(2) Die beigefügten Bedienungsanleitungen sind zu beachten. Die Aufstellung ist ausschließlich im Trockenen gestattet. Die Anbringung von Fremdmaterial am Eigentum von PepaBOX (insbesondere durch Beklebung) ist nicht gestattet. Beschädigte oder nicht zurückgesendete Bestandteile der Ausrüstung sowie Reinigungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Eine Weitervermietung an Dritte ist generell untersagt. 

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